Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW
(RWP.NRW)
Mit einer deutlichen Erhöhung der Fördermittel für die Regionale Wirtschaftsförderung in den Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und der Intensivierung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur will das Land NRW in der gegenwärtigen Krisenzeit die bestehenden Förderinstrumente erweitern bzw. ergänzen, um wirkungsvoll Anreize für Investitionsvorhaben in der Wirtschaft zu schaffen und damit mehr Wachstum und Beschäftigung zu erschließen.
Neue Förderangebote für die Regionen sollen darüber hinaus die Regionale Wirtschaftentwicklung unterstützen und den Regionen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Probleme, aber auch der sich abzeichnenden künftigen Herausforderungen die Möglichkeit geben, vorhandene Wachstums- und Beschäftigungspotenziale zu identifizieren und dafür Umsetzungsstrategien zu entwickeln und zu realisieren.
Gebündelt werden diese Maßnahmen in dem am Anfang 2009 verabschiedeten Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW 2009 mit der auf Unternehmen ausgerichteten "Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft" und der auf "öffentliche Träger i. w. S." ausgerichteten "Infrastrukturrichtlinie".
Zu den Fördergebieten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe gehören in Nordrhein-Westfalen die kreisfreien Städte Bielefeld, Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne und Mönchengladbach sowie die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter, Lippe, Recklinghausen und Unna.
Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes NRW gegeben werden, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
RWP gewerblich
Infrastrukturrichtlinie
Mit den Zuwendungen sollen der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und Tourismusinfrastruktur sowie Standortmarketingaktivitäten gefördert werden
RWP InfrastrukturrichtlinieRWP Durchführungserlass
Unterstützt werden in diesem Sinne Investitive Maßnahmen (z.B. Revitalisierung von Brachflächen, Technologiezentren, Ausstattung beruflicher Ausbildungseinrichtun-gen) wie auch nicht investive Maßnahmen, die zur Mobilisierung der Wachstumspotenziale in den Regionen beitragen sollen.
Der am 30.03.2009 gestartete Projektaufruf "Stärkung der regionalen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit durch Regionale Strategiekonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets" setzt einen besonderen Fokus auf eine stärkenorientierte regionale Wirtschaftsförderung.
RWP-Antrag "Regionale Entwicklung"
Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner :
Dipl.-Geol. Jutta von ReisTel: 02461 690-607
E-Mail Jutta von Reis
Dr. Dirk Huchtemann
Tel: 02461 690-564
E-Mail Dirk Huchtemann
letzte Änderung 21.03.2012 | ETN | Ausdrucken
