Doktorandenförderung ( english version here)

   Aktuelle Informationen zur Neuregelung der Doktorandenförderung (Stand Okt. 2010)

 Hier finden Sie das Musterschreiben für die Beantragung der Umstellung Ihres Doktorandenvertrages.

Zweck der Förderung

Im Forschungszentrum Jülich sind die Promotionsprojekte eng in das Forschungs- und Entwicklungsprogramm eingebunden, und die Doktorandinnen und Doktoranden können sich ganz auf ihre Dissertation konzentrieren, damit der Abschluss innerhalb der dreijährigen Förderzeit erreicht wird. Für Aufgaben von Forschung und Entwicklung dürfen die Doktorandinnen und Doktoranden höchstens mit der Hälfte der üblichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten durchschnittlich beschäftigt werden. Da die übrige Zeit zwingend für die Erstellung der Promotionsarbeit durch die Doktorandin / den Doktoranden zu nutzen ist, handelt es sich um eine Vollbeschäftigung.

Voraussetzung für die Einstellung als Doktorandin/Doktorand


Als Doktorandin / Doktorand kann im Forschungszentrum Jülich mit einem schriftlichen Anstellungsvertrag beschäftigt werden, wer ein Studium absolviert hat, dass zur Promotion berechtigt.

 

Dauer der Förderung


Die Förderungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Eine Verlängerung hierüber hinaus kommt grundsätzlich nur aus sozialen Gründen (z.B. längerfristige Erkrankung, Mutterschutz/Elternzeit) in Frage.

 

Neu hinzugekommen sind die Verlängerungsoptionen beim Einsatz der Doktorandin/des Doktoranden in der Lehrunterstützung (z. B. JARA) oder bei deren Verpflichtung zur Erlangung einer notwendigen Zusatzqualifikation im Rahmen der Zulassung zur Promotion (z. B. Fachprüfung). Die Obergrenze für die Doktorandenförderzeit liegt in beiden Fällen allerdings bei 42 Monaten. Nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme ist der Doktorandenausschuss mit einem entsprechenden Nachweis über die Absolvierung zu informieren.

 

Verzögerungen, die sich bei kumulativen Promotionen durch den Gutachterprozess ergeben, können während der Förderzeit ebenfalls geltend gemacht werden. Die Obergrenze von 42 Monaten bleibt auch in diesem Fall bestehen.

 

Das Beschäftigungsverhältnis endet vorzeitig innerhalb der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer mit Ablauf des Monats, in dem die mündliche Promotionsprüfung erfolgreich abgelegt wird. Es kann jedoch auch jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, insbesondere wenn sich abzeichnet, dass ein erfolgreicher Abschluss der Promotion innerhalb der Vertragslaufzeit nicht mehr zu erwarten ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

 

Antragsverfahren


Die Anträge auf Anstellung von Doktorandinnen / Doktoranden werden von den Organisationseinheiten gestellt, denen sie zugeordnet werden sollen. Sie sind an den Geschäftsbereich Personal, Fachbereich Personalbetreuung (P-B), zu richten. Über Abschluss, Verlängerung und Kündigung von Anstellungsverträgen entscheidet der Geschäftsbereich Personal auf Empfehlung des Doktorandenausschusses. Zur Bearbeitung des Einstellungsantrages für eine Doktorandin / einen Doktoranden werden folgende Unterlagen benötigt:

Zur Beschleunigung der Bearbeitung von Einstellungsanträgen für Doktorandinnen und Doktoranden bei P-B kann künftig der Protokollführer des Doktorandenausschusses die Voraussetzungen für die Förderempfehlung feststellen, wenn diese bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen:

 

  • Der Arbeits- und Zeitplan ist auf 36 bzw. maximal 42 Monate ausgelegt und beinhaltet mindestens drei Monate zum Zusammenschreiben der Doktorarbeit und ggf. eine Risikoeinschätzung (z. B. Aussage dazu, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um den Zeitplan einhalten zu können
  • die vorzulegenden Gutachten bestätigen die Promotionsbefähigung
  • die Diplom-Abschluss-Note beträgt mindestens 2,0
  • die Studiendauer beträgt nicht mehr als 12 Semester
  • die Altershöchstgrenze ist 30 Jahre

Einstellungsvorgänge, die alle genannten Rahmenbedingungen erfüllen, werden dann erst nach deren Umsetzung dem Doktorandenausschuss vorgelegt. Alle Vorgänge, die von den Rahmenbedingungen abweichen, werden wie bisher auch in einer der monatlichen Doktorandenausschusssitzungen begutachtet.

 

Bewerbungsschluss

 

Der Doktorandenausschuss tagt monatlich, meistens am zweiten Montag im Monat. Die Anträge müssen zwei Wochen vor der Sitzung bei P-B vorliegen. 

Der Doktorandenausschuss

Der Doktorandenausschuss besteht aus Vertretern des Wissenschaftlich-Technischen Rats und dem Leiter des Geschäftsbereichs Personal. Neben den klassischen Aufgaben wie die Bewertung von Neuanträgen und Fortschrittsberichten fungiert der Doktorandenausschuss bei Problemen auch als Ansprechpartner für die Doktorandinnen und Doktoranden, Betreuerinnen und Betreuer sowie Institutsleiter. In solch einem Fall sollte man sich zunächst an seinen  Personalsachbearbeiter bei P-BT wenden. Eventuell kann dort direkt geholfen werden, ansonsten wird gemeinsam überlegt, ob eine schriftliche Mitteilung an den Doktorandenausschuss oder ein Gespräch mit einem Mitglied des Ausschusses sinnvoll ist. Dem Doktorandenausschuss gehören zurzeit die Herren Prof. Dr. Uwe Rau (IEF-5), Prof. Dr. Peter Weiss-Blankenhorn (INM-3) und Dr. Mathias Ertinger (P) an.

Fortschrittsberichte


Innerhalb der dreijährigen Förderungsdauer sind insgesamt drei kurze Berichte über den Fortschritt und die bisherigen Ergebnisse der Promotionsarbeit für den Doktorandenausschuss zu erstellen. Außerdem ist jeweils - mit kalendarischen Zeitangaben - anzugeben, welche Arbeiten noch durchzuführen sind. Hierbei ist auch die Zeit für das Zusammenschreiben der Dissertation (ca. drei Monate) zu berücksichtigen. Die Berichte sind durch die Doktorandin / den Doktoranden, den Doktorvater, den Leiter der Organisationseinheit und die Betreuerin / den Betreuer zu unterschreiben und müssen jeweils spätestens 9 Monate, 21 Monate und 27 Monate nach Beginn des Promotionsvorhabens über P-B dem Doktorandenausschuss vorgelegt werden.

 

 Hier finden Sie den zu verwendenden Vordruck. Bitte beachten Sie die  Hinweise!

Vergütung/Gehaltsabrechnung

Für unsere Doktorandinnen und Doktoranden gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nicht  (auch kein sonstiger Tarifvertrag wie z.B. der BAT).

Die Vergütung der Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt analog Entgeltgruppe 13 TVöD Stufe 1, nach einem Jahr Stufe 2, hiervon jeweils 50 %.

Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine  Gewinnungszulage gezahlt werden.

"Weihnachtsgeld" gibt es in entsprechender Anwendung des § 20 TVöD. Die Höhe beträgt 60 % eines Monatsgehaltes.

Es besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und Beihilfe. Auch sind Sie nicht in einer zusätzlichen Altersversorgungskasse (VBL) versichert.

Ihre Fragen bezüglich Ihrer Gehaltsabrechnung beantworten wir Ihnen gerne. Wenn es um das Bruttogehalt geht, wenden Sie sich bitte an Ihren  Personalmitarbeiter bei P-BT. Für Fragen, die das Nettogehalt betreffen, also zum Beispiel die Abzüge (Lohnsteuer, Sozialversicherung usw.), stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner unseres  Teams Personalabrechnung (P-BA) zur Verfügung.

Sozialversicherung

Beschäftigte Doktorandinnen / Doktoranden sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, das heißt, sie unterliegen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Dies gilt auch, wenn sie zur Promotion weiterhin immatrikuliert sind.

 

Bezüglich der Krankenversicherung ist das Forschungszentrum Jülich verpflichtet, Sie bei der AOK anzumelden. Sollten Sie bei einer Ersatzkasse versichert sein, legen Sie bitte eine entsprechende Mitgliederbescheinigung bei P-B vor. Auch wenn Sie von Ihrer Krankenkasse die Auskunft erhalten sollten, dass Sie mit 19,5 Stunden nicht versicherungspflichtig seien, so ist diese Aussage für Ihr Vertragsverhältnis nicht gültig, da es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine Vollbeschäftigung handelt und somit ein eventuelles Studium nicht überwiegt.

 

Sollten Sie bereits im Besitz eines Sozialversicherungsausweises sein, so bringen Sie diesen bitte am Einstellungstag mit. Ansonsten wird eine Anmeldung durch das Forschungszentrum vorgenommen und der Ausweis bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) angefordert. Sobald er Ihnen vorliegt, reichen Sie bitte unverzüglich eine Kopie des Sozialversicherungsausweises an P-B weiter.

 

Urlaub

 

Der Anspruch auf Erholungsurlaub für Doktorandinnen und Doktoranden regelt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt somit zurzeit 20 Arbeitstage pro Urlaubsjahr. Wenn das Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte beginnt oder in der ersten Jahreshälfte endet, besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch (ein Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat).

Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaub am 31. März des Folgejahres.

Forschungsbeihilfen und Nebentätigkeit


Forschungsbeihilfen und Forschungsstipendien dürfen an Doktorandinnen/Doktoranden zusätzlich zu der vertraglich vereinbarten Vergütung grundsätzlich nicht gewährt werden. Nebentätigkeiten dürfen nur mit Genehmigung des Forschungszentrums Jülich ausgeübt werden. Bitte verwenden Sie den  Vordruck zur Anzeige einer Nebentätigkeit
  Für die Frage der Genehmigung gilt die  Richtlinie 6/2009.

Finanzierung von Reisen ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden

Ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bekommen die Anreise zum Dienstantritt und die Heimreise nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Forschungszentrum bezahlt, außerdem noch pro Beschäftigungsjahr, also in der Regel dreimal, eine Dienstreise zur Heimatuniversität oder -forschungsinstitution. Diese Dienstreisen sollen speziell der Sicherung der individuellen wissenschaftlichen Arbeitskontakte dienen und die Erledigung dienstlicher Verpflichtungen, zum Beispiel im Rahmen des Promotionsverfahrens, erleichtern. Die Kosten für diese Reisen belasten nicht das Reisekostenbudget der Organisationseinheiten. Die Hinweise zur Reisekostenabrechnung von Dienstreisen ausländischer Doktorandinnen und Doktoranden finden Sie  hier.

Auslandsaufenthalte

Wichtig für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ist es, Auslandserfahrung zu sammeln. Auch hier eröffnen sich unseren Doktorandinnen und Doktoranden Möglichkeiten. So gibt es beispielsweise das  Austauschprogramm mit der American Nuclear Society (ANS), in dessen Rahmen seit 1978 bis zu sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (vor allem Doktorandinnen und Doktoranden) des Forschungszentrums pro Jahr für drei Monate als Stipendiaten der ANS am Argonne National Laboratory in Argonne, Illinois, arbeiten.

Weiterhin fördert besonders der  Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Auslandsaufenthalte unserer Doktorandinnen und Doktoranden durch die Gewährung von Stipendien für die Dauer von drei bis sechs Monaten. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeiten während des Auslandsaufenthaltes dem Promotionsvorhaben dienlich sind.

Vordrucke

Nachstehend finden Sie die Vordrucke, die Sie als Doktorandin bzw. Doktorand eventuell einmal brauchen werden. Bitte lesen Sie aber zunächst diesen  Hinweis, damit Sie die Vordrucke auch richtig nutzen können.

Weitere Doktorandenseiten des Forschungszentrums im Netz


letzte Änderung 11.10.2010 | | Ausdrucken