Genehmigungsverfahren (S-GG)

"Multidisziplinarität" auch in den gesetzlichen Grundlagen


Die Vielfalt der Forschungsaktivitäten im Forschungszentrum spiegelt sich auch in der Vielfalt der zu beachtenden Regelwerke und der zuständigen Behörden wieder. Für Wissenschaftler und Projektleiter ist es oft eine "lästige" Herausforderung hier den Durchblick zu behalten.
"Lotsen" in diesem Dschungel sind die Mitarbeiter bei S-GG. Von ihnen werden alle Genehmigungsverfahren des Forschungszentrums mit Ausnahme der Baugenehmigungen betreut. S-GG ist auch die Schnittstelle zwischen Behörde und Antragsteller.
Eine Betreuung nach erteilter Genehmigung/Erlaubnis, z.B. bei möglichen Änderungen, Auflagenerfüllungen oder bei Stilllegung/Projektabschluss, gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Unterstützung bei Widersprüchen gegen behördliche Auflagen.

Bei Planungen in den Instituten empfiehlt es sich frühzeitig die  Ansprechpartner bei S-GG einzubinden, damit unnötige Zeitverzögerungen bei der Umsetzung der Planungen vermieden werden.
Folgende Auflistung bietet Antragstellern einen Einstieg in die einzelnen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.


letzte Änderung 28.06.2011 | | Ausdrucken