Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung, Genehmigungsauflagen und anderer Regelwerken hat die technische Revision die Aufgabe wiederkehrende Prüfungen an überwachungsbedürftigen und gefahrgeneigten Anlagen durchzuführen bzw. zu organisieren. Zu diesen Anlagen zählen u.a.:
- Druckgeräte
- Auffanganlagen für radioaktive Abwässer und technische Lüftungen in Genehmigungsbereichen
- Elektroanlagen
- Aufzüge
- Blitzschutzanlagen
- Lasthebetechnik und Flurförderzeuge (inkl. Ausbildung)
- Kraftbetätigte Türen und Tore
Zu den Aufgaben gehört auch die sicherheitstechnische und fachspezifische Beratung des Arbeitgebers und der Betreiber von genehmigungs- bzw. prüfpflichtigen Anlagen und Komponenten.
Diese Tätigkeit dient nicht nur der Anlagensicherheit sondern auch der Verfügbarkeit und dem Werterhalt dieser Anlagen.
| Arbeitshilfen | |
| Sicherheit von Versuchsanlagen |
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| Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Checkliste |
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| Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Ergebnisprotokoll |
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| Gefährdungsbeurteilungen für Druckbehälter- Checkliste |
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| Gefährdungsbeurteilungen für Druckbehälter - Ergebnisprotokoll |
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| Beispiele für Änderung und wesentliche Veränderung an Druckbehältern |
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| Ansprechpartner |
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letzte Änderung 15.04.2009 | Franz Weidinger | Ausdrucken
