Technische Revision (S-AT)

Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung, Genehmigungsauflagen und anderer Regelwerken hat die technische Revision die Aufgabe wiederkehrende Prüfungen an überwachungsbedürftigen und gefahrgeneigten Anlagen durchzuführen bzw. zu organisieren. Zu diesen Anlagen zählen u.a.:
- Druckgeräte
- Auffanganlagen für radioaktive Abwässer und technische Lüftungen in Genehmigungsbereichen
- Elektroanlagen
- Aufzüge
- Blitzschutzanlagen
- Lasthebetechnik und Flurförderzeuge (inkl. Ausbildung)
- Kraftbetätigte Türen und Tore

Zu den Aufgaben gehört auch die sicherheitstechnische und fachspezifische Beratung des Arbeitgebers und der Betreiber von genehmigungs- bzw. prüfpflichtigen Anlagen und Komponenten.
Diese Tätigkeit dient nicht nur der Anlagensicherheit sondern auch der Verfügbarkeit und dem Werterhalt dieser Anlagen.

Arbeitshilfen
Sicherheit von Versuchsanlagen  PDF-Dokument
Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Checkliste  Gef.beur.- Checkliste
Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Ergebnisprotokoll  Gef.beur.- Protokoll
Gefährdungsbeurteilungen für Druckbehälter- Checkliste  Gef.beur.- Checkliste
Gefährdungsbeurteilungen für Druckbehälter - Ergebnisprotokoll  Gef.beur.- Protokoll
Beispiele für Änderung und wesentliche Veränderung an Druckbehältern  Beispiele
Ansprechpartner Ansprechpartner

letzte Änderung 15.04.2009 | | Ausdrucken