Verfahren zur Ausgabe von Atemschutzgeräten (Filtermasken, Einwegmasken, umluftunabhängiger, fremdbelüfteter Atemschutz usw.)

Vorbemerkung Für alle Atemschutzgeräte, auch Einwegfiltermasken, gelten im betrieblichen Einsatz gesetzliche Vorgaben, die nur mit Beratung S-A/S-F eingehalten werden können.
So müssen vorher alle Möglichkeiten zum Schutz des Personals (Ersatzstoffe, Absaugung usw.) ausgeschöpft sein. (ist zu dokumentieren).
Zudem stellen alle Atemschutzgeräte, also auch die Einwegfiltermasken, aufgrund ihres Atemwiderstandes eine körperliche Belastung dar. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur körperlichen Eignung sind deswegen abhängig von Gerätekategorien, Einsatzzeiten erforderlich, Konzentrationen der Stoffe und spezielle Eigenschaften wie Auftreten von Niedrigsiedern bestimmen die Einsatzgrenzen von filternden Geräten, eine Unterweisung zum Tragen ist erforderlich.
Nicht immer ist Atemschutz die einzige Wahl, nicht immer gibt es ein geeignetes Filtergerät, nicht Jeder ist körperlich geeignet oder im Tragen eines Atemschutzgerätes unterwiesen.
Deswegen ist oft eine eingehende Beratung durch S-A/S-F für alle Mitarbeiter (Arbeitnehmerüberlassung dto.)sinnvoll bzw. vorgeschrieben.

Für Werkverträge in Kontrollbereichen/ radioakt. Rückbaubereichen, bei denen eine Gestellung von Atemschutz vereinbart ist, ist davon abweichend der SSB die verantwortliche Person für die Ausgabe von Atemschutz.

Eine weitere Ausnahme bilden Fremdfirmen, die Werkverträge übernommen haben, bei denen sich das Forschungszentrum nicht zur Gestellung von Atemschutz verpflichtet hat. Sie haben grundsätzlich ihr eigenes Atemschutzgerät in eigener Verantwortung anzuwenden; das Forschungszentrum hat in diesen Fällen vor Auftragsvergabe über die Stoffgefahren zu informieren.

Ausgabeverfahren:
Vorbemerkung: Für Arbeitnehmerüberlassung gelten die Regeln für Mitarbeiter.

 Formblatt 1: für Einzeltätigkeiten von Mitarbeitern:
Mit dem Formular lässt sich der Anforderer von S-A beraten; notwendige Untersuchungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen werden so dokumentiert. Das vorgeschlagene Atemschutzgerät kann über S-F erhalten werden, S-F unterweist auch hinsichtlich des Tragens; das Formular kann auch im telefonischen Kontakt mit S-A ausgefüllt werden und wird dann von S-A zugeschickt. Insbesondere sind Verlängerungen telefonisch zu erhalten, sodass der Aufwand gering bleibt.

 Formblatt 2: für typisierte, wiederkehrende Tätigkeiten von Mitarbeitern
Stets wiederkehrende Arbeiten können einen Kleinvorrat in der Hand der OE erfordern. Sie können mit Formblatt 2 beschrieben werden. Der Entnahmeberechtigte /Ausgabeberechtigte der OE ist festzulegen und das Formular ist vom OE-Leiter zu unterschreiben. In Kontrollbereichen ist der zuständige SSB zu beteiligen.
S-A kann auf Wunsch beraten. Der Kleinvorrat kann über S-F bezogen werden.

 Formblatt 3: für Auftragnehmer(Werkverträge) in Kontrollbereichen, in denen Gestellung von Atemschutz durch das Forschungszentrum vereinbart wurde
Hier hat der zuständige SSB das Formblatt 3 auszufüllen. Sind alle Fragen mit "ja" beantwortet, gibt S-F den angeforderten Atemschutz aus.


letzte Änderung 21.06.2010 | | Ausdrucken