Begehungen

Nach Arbeitssicherheitsgesetz müssen alle Betriebsbereiche regelmäßig durch den ständigen Arbeitsschutzausschuss begangen werden. Dem Ausschuss gehören die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsrat und der Betriebsarzt an. Ferner nehmen Gäste (Feuerwehr, beauftragte Personen) an den Begehungen teil. Von Seite des Betriebsbereiches nimmt der verantwortliche Vorgesetzte sowie der Bereichsbeauftrage an der Begehung teil.

Ziel der Begehung ist es auf die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsplätze, Ergonomie der Arbeitsplätze, Zustand der Labore und Büroarbeitsplätze, etc. aus arbeitsschutzrelevanter Sicht einzugehen. Dennoch sind Begehungen Momentaufnahmen. Nicht alle Mängel können sofort erkannt werden. Daher sind die Mitarbeiter aufgerufen auf Ihr Arbeitsumfeld zu achten und Unregelmäßigkeiten oder Defekte ihrem Vorgesetzten zu melden.

Die regelmäßigen Begehungen werden vom Fachbereich Arbeitsschutz frühzeitig angemeldet. Darüber hinaus finden unangemeldete Sonderbegehungen statt.

Spätestens beim Begehungstermin sollte die vollständig ausgefüllte und vom OE-Leiter unterschriebene  "Checkliste Arbeitssicherheit und Arbeitsstätten-Begehung" übergeben werden.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Arbeitsstätten-Begehungen ist Herr Dipl-Ing. Joachim Schlüter (Tel. 5726)

 


letzte Änderung 17.01.2012 | | Ausdrucken