CE-Konformitätsverfahren
Durch das CE-Zeichen wird von Seiten des Herstellers erklärt, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen und alle anzuwendenden Richtlinien bei der Konstruktion von Maschinen nach dem EG-Konformitätsverfahren eingehalten wurden. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, sondern nur eine Aussage des Herstellers im oben genannten Sinne.
weiterführende Informationen
 Durchführung von EG-Konformitätserklärungen
 Software zur Unterstützung der Durchführung von EG-Konformitätsverfahren
 VS-Rundschreiben 19/2000
 Formblatt CE-Herstellererklärung
 Formblatt EG-Konformitätserklärung
 Merkblatt zur Zertifizierung
 Formblatt Abnahmeprotokoll
 Musterblatt Werkstattauftrag
 Erläuterungen zur Maschinenrichtlinie
Beschaffung von Maschinen und Sicherheitsbauteilen
   BG Prüf- und Zertifizierungssystem (u.a. bereits zertifizierte Produkte)
  Verwendungsfertige Maschinen

  Nicht verwendungsfertige Maschinen
  Einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile
  Maschinen mit hoher Gefährdung
 Ansprechpartnern

letzte Änderung 11.01.2011 | | Ausdrucken