Explosionsschutz

Die Anforderungen zum betrieblichen Explosionsschutz werden im Rahmen der Europäischen Union durch die Richtlinie 1999/92/EG geregelt. Die Umsetzung dieser Forderung in das nationale Recht erfolgt im Wesentlichen durch die Betriebssicherheitsverordnung. Danach muss der Arbeitgeber beurteilen, ob durch die Bildung von Brennstoff-Luft-Gemischen am Arbeitsplatz bzw. in der Arbeitsumwelt eine Gefährdung für die Beschäftigten hervorgerufen werden kann, und wenn zutreffend, mit welchen Maßnahmen diese verhindert werden können. Die ermittelten Maßnahmen sind in einem Explosionsschutzdokument mit Datum und Unterschrift festzuhalten.
Für Neuanlagen ist seit dem 01.07.2003 und für Altanlagen ab dem 31.12.2005 die Erstellung eines Explosionschutzdokument erforderlich.
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre liegt z.B. ab 10 Liter zündfähigen Brennstoff-Luftgemisch vor.

 Formular Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutzdokument - Gase
 Formular Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutzdokument - Stäube
 Arbeitshilfe zum Explosionsschutzdokument
 Auflistung der brennbaren Flüssigkeiten (Formular)

Vorschläge zum Explosionsschutzdokument für Sicherheitsschränke zur Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten und Gase. Die Dokumente sind nach Betreibsbedingungen differenziert einzusetzen. Betriebliche Abweichung müssen im Dokument angepasst werden. Bestimmte Felder sind nachzutragen, z.B. Verantwortlicher usw. Die Dokument sind erst durch Unterschrift gültig.

(Folgende Dokumente stehen nur intern zur Verfügung)

 Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten mit Absaugung
 Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigk. ohne Absaugung mit techn. Entlüftung des Raumes
 Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigk. ohne Absaugung und in Räumen ohne techn. Lüftung
 Sicherheitsschrank für brennbare Gase mit Absaugung

letzte Änderung 05.03.2009 | | Ausdrucken