
Gefährdungsbeurteilung
Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Dazu müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden sowie die daraus sich ergebenen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Vorgehensweise:
Zunächst wird der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit, die beurteilt werden soll, definiert.
Anhand einer
Im
Das Ergebnisprotokoll muß vom zuständigen Vorgesetzten unterzeichnet und schließlich dokumentiert werden.
| Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung | |
| Allgemeine Informationen | |
| Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung | |
| Ergebnisprotokoll zur Gefährdungsbeurteilung | |
| Checkliste für die Überprüfung von Arbeitsmittel | |
| Checkliste Büroarbeitsplätze | |
| Gefährdungsbeurteilung für Metallwerkstätten | |
| Gefährdungsbeurteilung für Laboratorien | |
| Gefährdungsbeurteilung für tiefkalte Gase | |
| Gefährdungsbeurteilungen nach BioStoffV Anleitung (PDF) | |
| Gefährdungsbeurteilungen nach BioStoffV Formular (PDF) | |
| Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Checkliste | |
| Gefährdungsbeurteilungen für Gasleitungen - Ergebnisprotokoll | |
letzte Änderung 07.03.2012 | Franz Weidinger | Ausdrucken
