Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragter:   Lothar Poschen    Vertreter:   N.N.

Was ist Gefahrgut?

Unter dem Begriff Gefahrgut versteht man Stoffe oder Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes während des Transports, des Umschlags oder des Lagerns Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Wer ist beteiligt?

Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter) wird unter der Verantwortung des Unternehmers tätig. Er hat darauf hinzuwirken, dass im Betrieb geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter ergriffen werden. Er hat Aufzeichnungen über seine Überwachungstätigkeit zu führen sowie Jahresberichte und Berichte über Unfälle bei der Gefahrgutbeförderung zu erstellen. Er kann die beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen entsprechend ihrer Aufgaben schulen.

Beauftragte Personen: Personen, die im Auftrag des Unternehmers in eigener Verantwortung dessen Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben..

Sonstige verantwortliche Personen: Personen, denen nach den Gefahrgutvorschriften unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen sind (z.B. Fahrzeugführer). Sie haben dabei die maßgebenden Vorschriften des Gefahrgutrechts strikt einzuhalten.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage für alle nationalen gesetzlichen Regelungen im Gefahrgutbereich ist das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG).Die Beförderung gefährlicher Güter auf öffentlichen Straßen wird in erster Linie durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB) in Verbindung mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter (ADR) und durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) geregelt. Dabei befasst sich die GGVSEB mit Vorschriften für die Transporte, während die GbV die notwendige Fachkunde der Personen regelt, die innerhalb der Unternehmen mit Gefahrguttransporten befasst sind.

Innerhalb des Forschungszentrums Jülich gelten zusätzlich die interne Regelung 843-8 zum innerbetrieblichen Transport und die interne Regelung 841-2 als Transportordnung radioaktiver Stoffe.

Weiterführende Informationen:

 Gefahrgutkennzeichnung
 Gefahrgut - Begriffe und Abkürzungen
 Gefahrgut Informationen

 


letzte Änderung 04.02.2011 | | Ausdrucken