Materialüberwachung (S-GM)

Aufgaben der Materialüberwachung im Forschungszentrum

Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken. Hier setzen die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Materialüberwachung des Forschungszentrums Jülich (S-GM) an:
  • Buchführung des Bestands an radioaktiven Stoffen, insbesondere  Kernmaterial
  • Anzeige von Erwerb, Abgabe und Bestand dieser Stoffe an die nationalen Aufsichtsbehörden und bei  Kernmaterial an EURATOM / IAEO
  • Erstellen von Design-lnformationen und Tätigkeitsrahmenprogrammen
  • Koordinierung und Abwicklung der Kernmaterialinspektionen im Forschungszentrum
Rechtlicher Rahmen
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter unterschiedliche atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen.
Aus rechtlicher Sicht regelt  § 70 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung.
Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres.
In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von  Euratom und  IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) durchgeführt:

  • Die Überwachung durch Euratom wird in der Euratom-Verordnung 302/2005 geregelt und in den besonderen Kontrollbestimmungen im Einzelnen festgelegt.
  • Die Internationale Atomenergiebehörde IAEO, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Atomgemeinschaft haben ein Verifikationsabkommen abgeschlossen. In diesem Abkommen und seinen Ergänzenden Abmachungen, die die anlagenspezifischen Anhänge (Facility Attachments) enthalten, sind die Modalitäten für die Kontrolle durch die IAEO festgelegt.
Kontakt und weitere Informationen


letzte Änderung 14.03.2008 | | Ausdrucken