Materialüberwachung (S-GM)
Aufgaben der Materialüberwachung im Forschungszentrum
Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken. Hier setzen die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Materialüberwachung des Forschungszentrums Jülich (S-GM) an:
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter unterschiedliche atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen.
Aus rechtlicher Sicht regelt
§ 70 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die Mitteilungspflichten über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib sowie den Bestand an radioaktiven Stoffen einschließlich der erforderlichen Buchführung.
Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres.
In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von
Euratom und
IAEA (Internationale Atomenergie-Organisation) durchgeführt:
letzte Änderung 14.03.2008 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
Aufgaben der Materialüberwachung im Forschungszentrum
Die Kernmaterialüberwachung setzt organisatorische und physikalische Prüfmethoden ein, die eine Überwachung des spaltbaren Materials ermöglichen und die unerlaubte Entnahme entdecken. Hier setzen die Aufgaben und Tätigkeitsfelder der Materialüberwachung des Forschungszentrums Jülich (S-GM) an:
- Buchführung des Bestands an radioaktiven Stoffen, insbesondere
Kernmaterial - Anzeige von Erwerb, Abgabe und Bestand dieser Stoffe an die nationalen Aufsichtsbehörden und bei
Kernmaterial an EURATOM / IAEO - Erstellen von Design-lnformationen und Tätigkeitsrahmenprogrammen
- Koordinierung und Abwicklung der Kernmaterialinspektionen im Forschungszentrum
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und deren Überwachung fällt je nach Zuordnung unter unterschiedliche atomrechtliche Vorschriften und internationale Verpflichtungen.
Aus rechtlicher Sicht regelt
Während die Gewinnung, Erzeugung etc. innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde mitzuteilen ist, erfolgt die Mitteilung des Bestands an radioaktiven Stoffen am Ende jeden Kalenderjahres.
In Deutschland wird die Kernmaterialüberwachung von
- Die Überwachung durch Euratom wird in der Euratom-Verordnung 302/2005 geregelt und in den besonderen Kontrollbestimmungen im Einzelnen festgelegt.
- Die Internationale Atomenergiebehörde IAEO, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Atomgemeinschaft haben ein Verifikationsabkommen abgeschlossen. In diesem Abkommen und seinen Ergänzenden Abmachungen, die die anlagenspezifischen Anhänge (Facility Attachments) enthalten, sind die Modalitäten für die Kontrolle durch die IAEO festgelegt.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Teamleiter
Werner Diesel.
- Mehr Informationen zum
internationalen bzw. zwischenstaatlichen Recht
Artikel Strahlenschutz (mit Kernmaterialüberwachung). In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
letzte Änderung 14.03.2008 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
