Genehmigungsverfahren (S-GG)"Multidisziplinarität" auch in den gesetzlichen Grundlagen
Die Vielfalt der Forschungsaktivitäten im Forschungszentrum spiegelt sich auch in der Vielfalt der zu beachtenden Regelwerke und der zuständigen Behörden wieder. Für Wissenschaftler und Projektleiter ist es oft eine "lästige" Herausforderung hier den Durchblick zu behalten.
"Lotsen" in diesem Dschungel sind die Mitarbeiter bei S-GG. Von ihnen werden alle Genehmigungsverfahren des Forschungszentrums mit Ausnahme der Baugenehmigungen betreut. S-GG ist auch die Schnittstelle zwischen Behörde und Antragsteller.
Eine Betreuung nach erteilter Genehmigung/Erlaubnis, z.B. bei möglichen Änderungen, Auflagenerfüllungen oder bei Stilllegung/Projektabschluss, gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Unterstützung bei Widersprüchen gegen behördliche Auflagen.
Bei Planungen in den Instituten empfiehlt es sich frühzeitig die
Folgende Auflistung bietet Antragstellern einen Einstieg in die einzelnen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren.
AMG - Arzneimittelgesetz
AtG - Atomgesetz
BtmG - Betäubungsmittelgesetz
BImSchG - Bundesimmissionsschutzgesetz
GgBefG - Gefahrgutbeförderungsgesetz
GenTG - Gentechnikgesetz
GSG - Gerätesicherheitsgesetz
GÜG - Grundstoffüberwachungsgesetz
IfSG - Infektionsschutzgesetz
TierSchG - Tierschutzgesetz
WHG - Wasserhaushaltsgesetz
letzte Änderung 28.06.2011 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
