Verfahren nach Atomgesetz, Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
Bearbeitung von atom- und strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen
Bei Fragen zu atomrechtlichen Genehmigungen, Anzeigen etc. stehen Ihnen die Mitarbeiter des Teams Genehmigungsverfahren gerne zur Verfügung:

 Birgit Kober (Strahlenschutzverordung, AtG)
 Burkhard Heuel-Fabianek (Strahlenschutzverordnung, speziell: Beschleunigeranlagen, Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung)
 Lothar Poschen (Atomgesetz, Röntgenverordnung)

Einen beispielhaften Überblick über den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens im Forschungszentrum geben folgende Skizzen: Im Rahmen bestimmer atomrechtlicher Verfahren (z.B. Stilllegung/Abbau des Forschungsreaktors FRJ-2) erfolgt auch die Zusammenstellungen von Angaben zur Ableitung radioaktiver Stoffe an die Europäische Kommission. Rechtliche Grundlage ist Art. 37 Euratom-Vertrag. Es muss in diesem Rahmen dargelegt werden, ob und ggf. welche radiologischen Auswirkungen das Vorhaben auf die Mitgliedsstaaten der EU hat. Die Europäische Kommission veröffentlicht ihre Stellungnahme im Amtsblatt. Einzelheiten zu diesem Verfahren findet sich  hier.


letzte Änderung 21.04.2010 | | Ausdrucken