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| Das Gentechnikgesetz (GenTG) |
Das GenTG gilt damit u.a. für gentechnische Arbeiten inkl. Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sowie für gentechnische Anlagen in Forschung und Entwicklung. Entsprechend sind seine Vorgaben zu beachten, die sich u.a. auf folgende Punkte beziehen:
- Sicherheitsstufen/Sicherheitsmaßnahmen (siehe unten)
- Genehmigung/Anmeldung gentechnischer Anlagen
- erstmalige gentechnische Arbeiten
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Haftung
| Grundbegriffe (nach GenTG) |
Ein GVO ist auch ein Organismus, der durch Kreuzung oder natürliche Rekombination zwischen gentechnisch veränderten Organismen oder mit einem oder mehreren gentechnisch veränderten Organismen oder durch andere Arten der Vermehrung eines gentechnisch veränderten Organismus entstanden ist, sofern das genetische Material des Organismus Eigenschaften aufweist, die auf gentechnische Arbeiten zurückzuführen sind.
- die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO),
- die Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen
- der innerbetriebliche Transport gentechnisch veränderter Organismen
- die Verwendung gentechnisch veränderter Organismenin anderer Weise, soweit noch keine Genehmigung für die Freisetzung oder das Inverkehrbringen zum Zweck des späteren Ausbringens in die Umwelt erteilt wurde,
| Sicherheitsstufe bei gentechnischen Arbeiten |

Zur Einstufung werden Bewertungskriterien herangezogen, die sich vor allem auf die "Schutzgüter" Mensch
(toxische/allergen Eigenschaften des GVO, Infektiosität etc.) und Umwelt (Überlebensfähigkeit
des GVO, Wechselwirkungen mit der Umwelt, vorhandene Dekontaminationsmethoden) beziehen.
| Genehmigungs- und Anzeigeverfahren |
| Sicherheits- stufe "S 1" |
Sicherheits- stufe "S 2" |
Sicherheits- stufe "S 3" |
Sicherheits- stufe "S 4" |
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| Errichtung und Betrieb | Anzeige | Anzeige (optional: Genehmigung#) | Genehmigung | Genehmigung |
| erstmalige gentechnische Arbeiten in einer Anlage | Anzeige | Anzeige (optional: Genehmigung#) | Genehmigung | Genehmigung |
| wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs | Anzeige | Anzeige (optional: Genehmigung#) | Genehmigung | Genehmigung |
Für die Genehmigung gentechnischer Anlagen sowie gentechnischer Arbeiten aller Sicherheitsstufen ist seit dem 01.01.2007 in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Die für eine Genehmigung oder Anzeige erforderlichen Formblätter lassen sich im Internet herunterladen:
zu den Formblättern.
Auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf finden sich weitere
Informationen zur Antragstellung bzw. zum Anzeigeverfahren.
Weitere Informationen und Kontakt
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53), u.a. mit:
L. Poschen
letzte Änderung 21.04.2010 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
