Gentechnische Arbeiten und Anlagen im Forschungszentrum Jülich

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Das Gentechnikgesetz (GenTG)

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Der rechtliche Rahmen für wissenschaftliche Forschungs- und Entwickungsvorhaben in der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz (GenTG) gegeben. Das Ziel des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere/ Pflanzen und Umwelt vor möglich Gefahren gentechnischer Verfahren zu schützen bzw. solchen Gefahren vorzubeugen.
Das GenTG gilt damit u.a. für gentechnische Arbeiten inkl. Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen sowie für gentechnische Anlagen in Forschung und Entwicklung. Entsprechend sind seine Vorgaben zu beachten, die sich u.a. auf folgende Punkte beziehen:
  • Sicherheitsstufen/Sicherheitsmaßnahmen (siehe unten)
  • Genehmigung/Anmeldung gentechnischer Anlagen
  • erstmalige gentechnische Arbeiten
  • Genehmigungsvoraussetzungen
  • Haftung

Grundbegriffe (nach GenTG)

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  • Was ist ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO)?
  • Ein GVO ist ein Organismus, mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie sie unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt.
    Ein GVO ist auch ein Organismus, der durch Kreuzung oder natürliche Rekombination zwischen gentechnisch veränderten Organismen oder mit einem oder mehreren gentechnisch veränderten Organismen oder durch andere Arten der Vermehrung eines gentechnisch veränderten Organismus entstanden ist, sofern das genetische Material des Organismus Eigenschaften aufweist, die auf gentechnische Arbeiten zurückzuführen sind.

  • Was sind gentechnische Arbeiten?
  • Zu den gentechnischen Arbeiten gehören:
    • die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO),
    • die Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen
    • der innerbetriebliche Transport gentechnisch veränderter Organismen
    • die Verwendung gentechnisch veränderter Organismenin anderer Weise, soweit noch keine Genehmigung für die Freisetzung oder das Inverkehrbringen zum Zweck des späteren Ausbringens in die Umwelt erteilt wurde,
  • Was ist eine gentechnische Anlage ?
  • Ein gentechnische Anlage ist eine Einrichtung, in der gentechnische Arbeiten (s.o.) im geschlossenen System durchgeführt werden und bei der spezifische Einschließungsmaßnahmen angewendet werden, um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

    Sicherheitsstufe bei gentechnischen Arbeiten

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    Je nach Gefährdungspotential werden gentechnische Arbeiten in eine von vier Sicherheitsstufen eingestuft.

    Zur Einstufung werden Bewertungskriterien herangezogen, die sich vor allem auf die "Schutzgüter" Mensch (toxische/allergen Eigenschaften des GVO, Infektiosität etc.) und Umwelt (Überlebensfähigkeit des GVO, Wechselwirkungen mit der Umwelt, vorhandene Dekontaminationsmethoden) beziehen.

    Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

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    Gentechnische Arbeiten dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Dazu ist eine Genehmigung bzw. eine Anzeige erforderlich, wobei nach Sicherheitsstufe unterschieden wird:

      Sicherheits-
    stufe
    "S 1"
    Sicherheits-
    stufe
    "S 2"
    Sicherheits-
    stufe
    "S 3"
    Sicherheits-
    stufe
    "S 4"
    Errichtung und Betrieb Anzeige Anzeige (optional: Genehmigung#) Genehmigung Genehmigung
    erstmalige gentechnische Arbeiten in einer Anlage Anzeige Anzeige (optional: Genehmigung#) Genehmigung Genehmigung
    wesentliche Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs Anzeige Anzeige (optional: Genehmigung#) Genehmigung Genehmigung
    # Ein Betreiber einer Anlage kann jedoch auch für gentechnisch Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 eine Genehmigung beantragen. Der Vorteil hierbei liegt in der Konzentrationswirkung eines Genehmigungsverfahrens.

    Für die Genehmigung gentechnischer Anlagen sowie gentechnischer Arbeiten aller Sicherheitsstufen ist seit dem 01.01.2007 in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
    Die für eine Genehmigung oder Anzeige erforderlichen Formblätter lassen sich im Internet herunterladen:  zu den Formblättern.
    Auf den Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf finden sich weitere  Informationen zur Antragstellung bzw. zum Anzeigeverfahren.

    Weitere Informationen und Kontakt

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  • Gesetze, Verordnungen und technische Regelwerke: Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53), u.a. mit:
    • Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
    • Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten (Bekanntmachung nach §5 Abs.6 Gentechnik-Sicherheitsverordnung)
    • Verordnung über Aufzeichnungen bei gentechnischen Arbeiten und bei Freisetzungen (Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung - GenTAufzV)
    • Verordnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverordnung - GenTVfV)
  • Kontakt bei S-GG:  L. Poschen

    letzte Änderung 21.04.2010 | | Ausdrucken

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