Die SSB-Mappe - Ordner 2: "Betriebliche Unterlagen"
Interne Regelungen des Forschungszentrum Jülich
letzte Änderung 10.04.2012 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
Interne Regelungen des Forschungszentrum Jülich
Die folgenden Regelungen stehen als "Download" per Mausklick direkt zur Verfügung.
- Allgemeine Sicherheitsordnung
- Freigabe- und Abgabeordnung
- Strahlenschutzanweisung
- Transportordnung (radioaktive Stoffe)
- Abfallordnung
- Abwasserordnung
|
|
||
|
Rundschreiben Rundschreiben Nr. 18/2002 Neufassung der Allgemeinen Sicherheitsordnung der Forschungszentrum Jülich GmbH |
| |
|
Allgemeine Sicherheitsordnung der Forschungszentrum Jülich GmbH Die "Allgemeine Sicherheitsordnung" des Forschungszentrum Jülich GmbH enthält Regelungen, die zur Wahrung der Sicherheit von allen auf dem Gelände des Forschungszentrums befindlichen Personen zu beachten sind. |
| |
|
|
||
|
Rundschreiben Rundschreiben Nr. 6/2004 zum Geltungsbereich und zum Inkrafttreten der "Ordnung für die Freigabe nach § 29 StrlSchV ..." (Freigabe- und Abgabeordnung) |
| |
|
Freigabe- und Abgabeordnung Ordnung für die Freigabe nach § 29 StrlSchV sowie für das Herausbringen von Gegenständen aus Strahlenschutzbereichen nach § 44 StrlSchV und das Verfahren zur konventionellen Entsorgung von Abfällen aus Strahlenschutzbereichen ohne offenen Umgang der Forschungszentrum Jülich GmbH |
| |
|
|
||
|
Rundschreiben Rundschreiben Nr. 7/2004 zum Zweck und zum Inkrafttreten der Strahlenschutzanweisung |
| |
|
Strahlenschutzanweisung zur Aufgabenzuweisung und Zuständigkeitsabgrenzung im Strahlenschutz der Forschungszentrum Jülich GmbH. Sie regelt die Abgrenzung der Aufgaben zwischen dem Vorstand des Forschungszentrums als Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) und den für die einzelnen Strahlenschutzbereiche zuständigen Strahlenschutzbeauftragten (SSB). |
| |
|
|
||
|
Transportordnung Regelung für die Beförderung radioaktiver Stoffe - Transportordnung - |
| |
|
|
||
|
Abfallordnung der Forschungszentrum Jülich GmbH Die Abfallordnung gilt nicht für radioaktive Abfälle, Abfälle, die mit gentechnisch veränderten Organismen kontaminiert sind, und Abwässer. |
| |
|
|
||
|
Abwasserordnung der Forschungszentrum Jülich GmbH Die Abwasserordnung gilt für nicht radioaktive und radioaktive Abwässer. |
| |
letzte Änderung 10.04.2012 | Burkhard Heuel-Fabianek | Ausdrucken
