Fremdfirmenbetreuung
Tätigkeiten in Kontroll- oder Überwachungsbereichen des Forschungszentrums Jülich

Für alle Fremdfirmen sowie Forschungseinrichtungen, Sachverständigenorganisationen, deren Mitarbeiter in Kontroll- oder Überwachungsbereichen des Forschungszentrums tätig werden, findet  §15 StrlSchV Anwendung, d.h. sie müssen über eine Genehmigung nach §15 StrlSchV verfügen und haben vor Beginn der Tätigkeit mit dem Forschungszentrum eine Strahlenschutzvereinbarung zu treffen.
Die im Forschungszentrum eingesetzten Mitarbeiter müssen darüber hinaus einen gültigen  Strahlenpass mit den amtlichen Dosisangaben besitzen.
Der Strahlenpass ist vor Aufnahme der Tätigkeit im Forschungszentrum Jülich vorzulegen. Zentrale Anlaufstelle hierfür ist das Team Betriebüberwachung (S-GB) im Fachbereich Genehmigungen und Sicherheit (S-G).
Die nichtamtlichen Dosiswerte sind vom Forschungszentrum in die Strahlenpässe einzutragen.
Ansprechpartner bei S-GB:Markus Hermanns ________
 Markus Hermanns
Telefon: 02461/61-6082, Fax: -3726
Gebäude 04.3 (Sicherheit und Strahlenschutz), Raum 104 (Erdgeschoss)

Der Weg zum  Gebäude 04.3.
Der Weg zum Forschungszentrum:  Anfahrplan, Regionalkarte "Raum Jülich"

Broschüre  "Verantwortung im Strahlenschutz bei Arbeiten in und mit Fremdfirmen" (2005) des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeit (LIGA) NRW


letzte Änderung 04.02.2010 | | Ausdrucken