Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln
Ansiedlung der Europäischen Spallations-Neutronen-Quelle (ESS) in Jülich-Niederzier

Am 8. September 2004 wurde die 1. Änderung des Regionalplans (früher: Gebietsentwicklungsplan GEP) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Die vorausgehende Genehmigung erfolgt am 26. Mai 2004.
Hintergrund waren die Bestrebungen, die ESS in Nachbarschaft des Forschungszentrums Jülich anzusiedeln.
Mit der Genehmigung der Regionalplanänderung ist die Ansiedlung der ESS am Standort Jülich auch formal Ziel der Landesplanung in Nordrhein-Westfalen .
Konkret wurde als 3. Ziel bei den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen für zweckgebundenen Nutzung" aufgenommen:

"Der zweckgebundene GIB "Jülich/Niederzier ESS" soll ausschließlich der Unterbringung der Europäischen Spallations-Neutronen-Quelle dienen. Der von dem Ellebach und dem Mühlengraben durchflossene Auenbereich ist auch wegen des erforderlichen Hochwasserschutzes (HQ100) unbebaut zu lassen. Der nordöstlich an den GIB anschließende Waldbereich dient als Ausgleich für die planerische Wald- Inanspruchnahme."

Graphisch stellt sich der Regionalplan im Bereich des Forschungszentrum Jülich wie folgt dar, wobei sich die ESS-Fläche östlich bis südöstlich des Forschungszentrums Jülich befindet (siehe Abbildung).


Abbildung: ESS-Fläche im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
(graue, mit oranger Zackenlinie begrenzte Fläche zwischen FZJ und Hambach)

Bis zur Genehmigung und Sicherung der Fläche im Regionalplan wurde ein komplexer Planungsprozess durchlaufen.
Bei der Auswahl der Fläche, zu der S-G durch umfangreiche Recherchen, zahlreiche Gespräche mit Fachbehörden und entsprechende kartographische Auswertungen beitragen konnte, wurde darauf geachtet, eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung zu erreichen. Für den vorgesehenen Standort der ESS wurde daher auch keine Umlegungen bestehender Bäche vorgesehen. Weiterhin können ggf. während der Bau- und Betriebsphase bereits bestehende Zufahrtstraßen zum FZJ sowie überörtliche Landes- und Bundesstraßen genutzt werden. Die Anfahrts- und Abfahrtswege vermeiden Ortsdurchfahrten.
Nach intensiven Abstimmungen zwischen der Stadt Jülich, der Bezirksregierung Köln als Planungsbehörde und dem Forschungszentrum wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem ESS-Projektbüro des FZJ und S-GG eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS) als wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Bezirksregierung erarbeitet. Die RVS enthält neben der Beschreibung der ESS, einer ausführlichen Bestandsaufnahme der bestehender Schutzgebiete/-ziele (Natur-/Landschaftsschutz, Wasserwirtschaft, Denkmäler etc.) und der Umweltsituation sowie ein entsprechend thematisch orientiertes Kartenwerk. Darauf aufbauend wurden die zu erwartenden, umwelterheblichen Auswirkungen der ESS im Maßstab der Regionalplanung abgeleitet.


Weitere Informationen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln: Die Raumverträglichkeitsstudie (RVS) wurde veröffentlicht als:

"Raumverträglichkeitsstudie (RVS) für die Europäische SpallationsNeutronenQuelle am Standort Forschungszentrum Jülich. Vorhabenbezogene Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Köln-Teilabschnitt Aachen"
(Heuel-Fabianek, B., Kühn, K., Mank, G.)
Bericht ESS 03-134-M (Februar 2003), ISSN 1433-559X

Sie kann auf Nachfrage als PDF-Datei oder in Papierversion zur Verfügung gestellt werden

Kontakt:  Burkhard Heuel-Fabianek


letzte Änderung 01.02.2008 | | Ausdrucken