Was heißt JAV????
Läuft alles richtig in deiner Ausbildung? Diese Frage kannst du nur schwer beantworten. Du machst das Ganze in der Regel zum ersten Mal und steckst dazu noch mittendrin. An dieser Stelle treten wir, die Jugend Auszubildenden Vertretung des Forschungszentrums Jülich auf den Plan. Wir vertreten die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb.
Das heißt konkret:- Die JAV wird von den Jugendlichen (unter 18) und Auszubildenden (unter 25) im Betrieb gewählt, und zwar alle zwei Jahre.
- Sie berät die Jugendlichen und Auszubildenden in rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung auftreten und hilft bei Problemen.
- JAV trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, um alle anfallenden Aufgaben und Problemstellungen zu besprechen und entsprechende Lösungen zu finden.
Du kannst dir bei der JAV kompetenten Beistand besorgen und dich über deine Rechte und Pflichten informieren. Oder du wirst selbst JAV-Mitglied, indem du dich zur Wahl stellst. So kannst du deine eigenen Rechte einfordern und gleichzeitig deinen Kollegen helfen.
Was du machen musst und was nicht: Die JAV weiß Bescheid
Für Jugendliche und Auszubildende gibt es eine Reihe von speziellen Regelungen, zum Beispiel in Sachen Arbeitsschutz und Arbeitszeit.
Und dann gibt es auch noch genaue Regeln, was du in deiner Ausbildung machen und lernen sollst, und – auch sehr wichtig – wozu du nicht da bist:
für Arbeiten, die nicht in deinem Ausbildungsplan stehen. Die JAV kann dir genau sagen, welche Rechte du hast. Sie kennt die entsprechenden Gesetze und Tarifverträge sowie spezielle Vereinbarungen und Verordnungen aus deinem Betrieb.
Die JAV ist dein Berater – und du solltest keine Scheu haben, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Du hast das Recht, jederzeit (auch während der Arbeitszeit) zur JAV zu gehen – ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.
letzte Änderung 16.04.2007 | Stefanie Jelic | Ausdrucken
