Ausgelöst durch einige Fälle von Fehlverhalten in der Forschung Ende der 90er-Jahre, wurden - basierend auf Ergebnissen der daraufhin einberufenen Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" sowie den "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) - von der Helmholtz-Gemeinschaft entsprechende Rahmenregelungen entworfen. Diese sollten von den Mitgliedseinrichtungen unter Berücksichtigung der einrichtungsspezifischen Besonderheiten umgesetzt werden.
Im Zuge dessen wurden für das Forschungszentrum Jülich "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" erlassen, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind.
Die Leiter der Organisationseinheiten haben sicherzustellen, dass der in Frage kommende Personenkreis mit dem Inhalt des Regelwerkes und ihren daraus resultierenden Bestimmungen vertraut sind.
Der Vorstand hat
und
als Vertrauenspersonen im Sinne der Regel Nr. 5 bis zum 31.12.2011 benannt.